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   LAG Hessen, 30.11.2014 - 12 Ta 486/14   

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https://dejure.org/2014,53089
LAG Hessen, 30.11.2014 - 12 Ta 486/14 (https://dejure.org/2014,53089)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.11.2014 - 12 Ta 486/14 (https://dejure.org/2014,53089)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. November 2014 - 12 Ta 486/14 (https://dejure.org/2014,53089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 888 ZPO
    Zur Erfüllung eines Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, insbesondere zu den Anforderungen an die Position des Zeugnisunterzeichners im Unternehmen und seine Beziehung zum beurteilten Arbeitnehmer, wenn weder der Arbeitgeber selbst oder der ...

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 91 Abs. 2 S. 1, 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 91 a ZPO, § 567 Abs. 2 ZPO, § 569 Abs. 1 ZPO, § 91a ZPO, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 891, 91 a ZPO, §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888
    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 507/04

    Zeugnis - Unterschrift - Ausschlussfrist - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.2014 - 12 Ta 486/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile v. 04.10.2005 - 9 AZR 507/04 - juris; 26.06.2001 - 9 AZR 392/00 - NZA 2002, 233; 21.09.1995 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 22) dient das Arbeitszeugnis dem Zweck, dem Arbeitnehmer Aufschluss über seine Beurteilung zu geben sowie künftige Arbeitgeber über die Befähigung des Arbeitnehmers zu unterrichten.
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.2014 - 12 Ta 486/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile v. 04.10.2005 - 9 AZR 507/04 - juris; 26.06.2001 - 9 AZR 392/00 - NZA 2002, 233; 21.09.1995 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 22) dient das Arbeitszeugnis dem Zweck, dem Arbeitnehmer Aufschluss über seine Beurteilung zu geben sowie künftige Arbeitgeber über die Befähigung des Arbeitnehmers zu unterrichten.
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 392/00

    Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Hessen, 30.11.2014 - 12 Ta 486/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile v. 04.10.2005 - 9 AZR 507/04 - juris; 26.06.2001 - 9 AZR 392/00 - NZA 2002, 233; 21.09.1995 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 22) dient das Arbeitszeugnis dem Zweck, dem Arbeitnehmer Aufschluss über seine Beurteilung zu geben sowie künftige Arbeitgeber über die Befähigung des Arbeitnehmers zu unterrichten.
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